Hauptuntersuchung
Hauptuntersuchung
HU Plakette fällig? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. An unseren Prüfstellen in Leverkusen und Solingen führen wir als Vertragspartner der GTÜ „Gesellschaft für Technische Überwachung mbH“ Hauptuntersuchungen (HU) nach §29 StVZO inklusive Abgasuntersuchung (AU) für Sie durch.
Ebenfalls zu unseren Leistungen gehören:
- Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO
- H‑Kennzeichen; Oldtimerbegutachtung nach §23 StVZO
- Vollgutachten nach §21 StVZO und Einzelabnahmen nach §19(2) StVZO i.Verb.m. §21 StVZO
Bekommen Sie Ihre Prüfplakette
Die Abgasuntersuchung ist Teil der Hauptuntersuchung (HU)
Auch die Abgasuntersuchung (AU) oder auch „Untersuchung des Motormanagements-/Abgasreinigungssystems (UMA)“ wird an unseren Prüfstellen für alle Fahrzeugklassen kompetent vom Prüfingenieur mit durchgeführt.
Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO
Darunter fällt jede Art von Tuningmaßnahmen, die nach § 19 (3) StVZO eine Eintragung erfordert, wie z. B. die Änderung der Rad-Reifen-Kombination. Bei Teilen, die über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, muss eine Kopie der ABE beigelegt sein. Dieser entnehmen Sie, ob eine Anbauabnahme erforderlich ist und ob eine Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere besteht.
Existiert für das Bauteil ein Teilegutachten, so ist immer eine unverzügliche Abnahme des Einbaus vorzunehmen. Diese können Sie bei uns durchführen lassen. Eine entsprechende Dokumentation der Veränderung nach § 19 (3) StVZO erfolgt in einer Änderungsabnahmebescheinigung.