Ihr Kfz-Sachverständiger

Hauptuntersuchung

in Leverkusen und Solingen
Terminvergabe
per Tele­fon, E‑Mail oder bequem per What­sapp möglich. Nach vorheriger Ter­min­vere­in­barung ohne Wartezeit.
Warte-Lounge
Kosten­los­er, richtig guter Kaf­fee, WLan oder auch die Prü­fung selb­st anschauen
Jeden Samstag
Es sind, nach vorheriger Ter­minab­sprache, jeden Sam­stag Prü­fun­gen in Lev­erkusen möglich.
Jetzt Kontakt aufnehmen

Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung für Ihr Auto, Abgasuntersuchung & Änderungsabnahme GTÜ in Leverkusen und Solingen

HU Plakette fällig? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. An unseren Prüfstellen in Leverkusen und Solingen führen wir als Vertragspartner der GTÜ „Gesellschaft für Technische Überwachung mbH“ Hauptuntersuchungen (HU) nach §29 StVZO inklusive Abgasuntersuchung (AU) für Sie durch.

Ebenfalls zu unseren Leistungen gehören:

  • Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO
  • H‑Kennzeichen; Oldtimerbegutachtung nach §23 StVZO
  • Vollgutachten nach §21 StVZO und Einzelabnahmen nach §19(2) StVZO i.Verb.m. §21 StVZO
So einfach

Bekommen Sie Ihre Prüfplakette

1
Termin vereinbaren
Per Tele­fon, E‑Mail oder bequem per What­sapp möglich.
2
Fahrzeug vorführen
Nach vorheriger Ter­min­vere­in­barung ohne Wartezeit, in Ruhe einen guten Kaf­fee trinken oder sich die Prü­fung selb­st anschauen. Denken Sie an eventuelles Zube­hör.
3
Sie bekommen Ihre Prüfplakette direkt aufgeklebt
Voraus­ge­set­zt das Fahrzeug weist lediglich geringe Män­gel auf, bei denen eine zeit­na­he Verkehrs­ge­fährdung nicht zu erwarten ist. Sollte das Fahrzeug Män­gel aufweisen, haben Sie die Gele­gen­heit, diese zu beseit­i­gen und das Fahrzeug noch ein­mal vorzuführen.

Die Abgasuntersuchung ist Teil der Hauptuntersuchung (HU)

Auch die Abgasuntersuchung (AU) oder auch „Untersuchung des Motormanagements-/Abgasreinigungssystems (UMA)“ wird an unseren Prüfstellen für alle Fahrzeugklassen kompetent vom Prüfingenieur mit durchgeführt.

Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO

Darunter fällt jede Art von Tuningmaßnahmen, die nach § 19 (3) StVZO eine Eintragung erfordert, wie z. B. die Änderung der Rad-Reifen-Kombination. Bei Teilen, die über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, muss eine Kopie der ABE beigelegt sein. Dieser entnehmen Sie, ob eine Anbauabnahme erforderlich ist und ob eine Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere besteht.

Existiert für das Bauteil ein Teilegutachten, so ist immer eine unverzügliche Abnahme des Einbaus vorzunehmen. Diese können Sie bei uns durchführen lassen. Eine entsprechende Dokumentation der Veränderung nach § 19 (3) StVZO erfolgt in einer Änderungsabnahmebescheinigung.

Termin vereinbaren
Amtliche Leistung

Begutachtung Oldtimer nach §23

Old­timer, Young­timer oder Klas­sik­er.
zu Begutachtung Oldtimer nach §23