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in Leverkusen und Solingen
indi­vi­du­el­le Ter­min­ver­ein­ba­rung
Je nach Pro­jekt und Auf­wand. Per Tele­fon oder bequem per Whats­app mög­lich.
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Abnahmen nach §19(2) StVZO i.Verb.m. §21StVZO

Eine sogenannte Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO wird erforderlich, wenn es zu Ihrem Bauteil keine ABE, kein Teilegutachten gibt oder darin beschriebene Auflagen (z. B. der Verwendungsbereich) nicht eingehalten sind. Das ist auch der Fall, wenn mehrere Tuningmaßnahmen erfolgt sind, die sich gegenseitig beeinflussen (z. B. Tieferlegung in Kombination mit geänderter Rad-Reifen-Kombination). Solche Änderungsabnahmen müssen von den Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ (USB) durchgeführt werden. Auch bei diesen Änderungen können wir Ihnen kompetent weiterhelfen.

So einfach

bekom­men Sie Ihre Ein­tra­gung

1
Ter­min ver­ein­ba­ren
Per Tele­fon, E‑Mail oder bequem per Whats­app mög­lich.
2
Fahr­zeug vor­füh­ren
Brin­gen Sie Ihr Fahr­zeug zu unse­rer Prüf­stel­le. Den­ken Sie an even­tu­el­les Zube­hör
3
Sie bekom­men die Doku­men­te zuge­schickt
Nach Begut­ach­tung des Fahr­zeugs bzw. Umbaus wer­den die benö­tig­ten Doku­men­te erstellt und ver­sen­det
4
Ein­tra­gung vor­neh­men las­sen
Sie gehen mit der Doku­men­ta­ti­on zur Zulas­sungs­stel­le und las­sen die Ände­run­gen ein­tra­gen.
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