Ihr Kfz-Sachverständiger

Haupt­unter­suchung

in Leverkusen und Solingen
Ter­min­ver­ga­be
per Tele­fon, E‑Mail oder bequem per Whats­app mög­lich. Nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung ohne War­te­zeit.
War­te-Lounge
Kos­ten­lo­ser, rich­tig guter Kaf­fee, WLan oder auch die Prü­fung selbst anschau­en
Jeden Sams­tag
Es sind, nach vor­he­ri­ger Ter­min­ab­spra­che, jeden Sams­tag Prü­fun­gen in Lever­ku­sen mög­lich.
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Haupt­unter­suchung

Hauptuntersuchung für Ihr Auto, Abgasuntersuchung & Änderungsabnahme GTÜ in Leverkusen und Solingen

HU Plakette fällig? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. An unseren Prüfstellen in Leverkusen und Solingen führen wir als Vertragspartner der GTÜ „Gesellschaft für Technische Überwachung mbH“ Hauptuntersuchungen (HU) nach §29 StVZO inklusive Abgasuntersuchung (AU) für Sie durch.

Ebenfalls zu unseren Leistungen gehören:

  • Ände­rungs­ab­nah­men nach §19(3) StV­ZO
  • H‑Kennzeichen; Old­ti­mer­be­gut­ach­tung nach §23 StV­ZO
  • Voll­gut­ach­ten nach §21 StV­ZO und Ein­zel­ab­nah­men nach §19(2) StV­ZO i.Verb.m. §21 StV­ZO
So einfach

Bekom­men Sie Ihre Prüf­pla­ket­te

1
Ter­min ver­ein­ba­ren
Per Tele­fon, E‑Mail oder bequem per Whats­app mög­lich.
2
Fahr­zeug vor­füh­ren
Nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung ohne War­te­zeit, in Ruhe einen guten Kaf­fee trin­ken oder sich die Prü­fung selbst anschau­en. Den­ken Sie an even­tu­el­les Zube­hör.
3
Sie bekom­men Ihre Prüf­pla­ket­te direkt auf­ge­klebt
Vor­aus­ge­setzt das Fahr­zeug weist ledig­lich gerin­ge Män­gel auf, bei denen eine zeit­na­he Ver­kehrs­ge­fähr­dung nicht zu erwar­ten ist. Soll­te das Fahr­zeug Män­gel auf­wei­sen, haben Sie die Gele­gen­heit, die­se zu besei­ti­gen und das Fahr­zeug noch ein­mal vor­zu­füh­ren.

Die Abgas­un­ter­su­chung ist Teil der Haupt­unter­suchung (HU)

Auch die Abgasuntersuchung (AU) oder auch „Untersuchung des Motormanagements-/Abgasreinigungssystems (UMA)“ wird an unseren Prüfstellen für alle Fahrzeugklassen kompetent vom Prüfingenieur mit durchgeführt.

Ände­rungs­ab­nah­me nach §19(3) StV­ZO

Darunter fällt jede Art von Tuningmaßnahmen, die nach § 19 (3) StVZO eine Eintragung erfordert, wie z. B. die Änderung der Rad-Reifen-Kombination. Bei Teilen, die über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, muss eine Kopie der ABE beigelegt sein. Dieser entnehmen Sie, ob eine Anbauabnahme erforderlich ist und ob eine Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere besteht.

Existiert für das Bauteil ein Teilegutachten, so ist immer eine unverzügliche Abnahme des Einbaus vorzunehmen. Diese können Sie bei uns durchführen lassen. Eine entsprechende Dokumentation der Veränderung nach § 19 (3) StVZO erfolgt in einer Änderungsabnahmebescheinigung.

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Amtliche Leistung

Begut­ach­tung Old­ti­mer nach §23

Old­ti­mer, Young­timer oder Klas­si­ker.
zu Begut­ach­tung Old­ti­mer nach §23